Behördenwechsel

Publikation der Ersatzwahl

Ersatzwahl für ein Mitglied der Evang. Ref. Kirchenpflege Eglisau für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026.

In Anwendung der Vorschriften § 54 GPR (Gesetz über die politischen Rechte) und der Kirchgemeindeordnung, unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen, wurde in stiller Wahl als Mitglied der Evang. Ref. Kirchenpflege Eglisau für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 gewählt:

Emanuel Eschbach, 1973, Kantonspolizist (Kantonspolizei Zürich),
Mettlenstrasse 38, 8193 Eglisau.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Bülach, Michel Destraz

Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel b. Bülach erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Eschbach, Emanuel, 1973, Kantonspolizist (Kantonspolizei Zürich), 
Mettlenstrasse 38, 8193 Eglisau.

In Anwendung der Vorschriften des GPR (Gesetz über die politischen Rechte) und der Kirchgemeindeordnung wird dieser Wahlvorschlag amtlich bekannt gegeben. Gleichzeitig wird hiermit eine neue Frist von sieben Tagen, d.h. bis 7. Oktober 2024 angesetzt. Der Wahlvorschlag kann in dieser Zeit zurückgezogen, aber es kann auch ein neuer Wahlvorschlag bei der Kirchenpflege Eglisau, c/o Michaela Gautschi, Kirchenpflegepräsidentin, Quentlistrasse 65, Eglisau, eingereicht werden. Es sind die von der Kirchenpflege zu beziehenden Formulare zu verwenden. Wählbar ist jede stimm- und wahlberechtigte Person mit Wohnsitz in der Gemeinde Eglisau und Angehörigkeit zur Evang. Ref. Kirchgemeinde. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Adresse auf dem Wahlvorschlag aufgeführt sein. Jede Person darf höchstens auf einem Wahlvorschlag genannt werden. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Eglisau eigenhändig unterzeichnet sein. Anzugeben sind die Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse. Die Unterzeichnung der Wahlvorschläge kann nicht zurückgezogen werden. Die Kirchenpflege erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen von § 54 GPR erfüllt sind. Es darf nur ein Wahlvorschlag vorliegen und der/die Vorgeschlagene aus den beiden Publikationen muss identisch sein. Liegen mehrere Wahlvorschläge vor, erfolgt die Urnenwahl am 24. November 2024 mit einem leeren Wahlzettel.

Die Kirchenpflege

Ersatzwahl für ein Mitglied der Evang. Ref. Kirchenpflege Eglisau für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026.

Gestützt auf die Wahlanordnung im Mitteilungsblatt vom 1. Mai 2024 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Kirchenpflege Eglisau innert festgesetzter Frist folgender gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden:

Eschbach, Emanuel, 1973, Kantonspolizist (Kantonspolizei Zürich), 
Mettlenstrasse 38, 8193 Eglisau.

In Anwendung der Vorschriften des GPR (Gesetz über die politischen Rechte) und der Kirchgemeindeordnung wird dieser Wahlvorschlag amtlich bekannt gegeben. Gleichzeitig wird hiermit eine neue Frist von sieben Tagen, d.h. bis 7. Oktober 2024 angesetzt. Der Wahlvorschlag kann in dieser Zeit zurückgezogen, aber es kann auch ein neuer Wahlvorschlag bei der Kirchenpflege Eglisau, c/o Michaela Gautschi, Kirchenpflegepräsidentin, Quentlistrasse 65, Eglisau, eingereicht werden. Es sind die von der Kirchenpflege zu beziehenden Formulare zu verwenden. Wählbar ist jede stimm- und wahlberechtigte Person mit Wohnsitz in der Gemeinde Eglisau und Angehörigkeit zur Evang. Ref. Kirchgemeinde. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Adresse auf dem Wahlvorschlag aufgeführt sein. Jede Person darf höchstens auf einem Wahlvorschlag genannt werden. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Eglisau eigenhändig unterzeichnet sein. Anzugeben sind die Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse. Die Unterzeichnung der Wahlvorschläge kann nicht zurückgezogen werden. Die Kirchenpflege erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen von § 54 GPR erfüllt sind. Es darf nur ein Wahlvorschlag vorliegen und der/die Vorgeschlagene aus den beiden Publikationen muss identisch sein. Liegen mehrere Wahlvorschläge vor, erfolgt die Urnenwahl am 24. November 2024 mit einem leeren Wahlzettel.

Die Kirchenpflege

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Eglisau
Chilengass 11
8193 Eglisau
Tel079 440 37 56
E-Mailsekretariat@kircheeglisau.ch

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