Behördenwechsel

Wahlanordnung

Per 01. Dezember 2024 wird Rafaela von zur Gathen als Mitglied der Kirchenpflege entlassen. Wir danken ihr herzlich für ihren Einsatz in unserer Kirchgemeinde. Gemäss §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind innert 40 Tagen, d.h. bis spätestens 10. Dezember 2024, Wahlvorschläge bei der Kirchenpflege Eglisau, c/o Michaela Gautschi, Kirchenpflegepräsidentin, Quentlistrasse 65, 8193 Eglisau, einzureichen. Es sind hierfür die bei der Kirchenpflege zu beziehenden Formulare zu verwenden.

Wählbar ist jede in kirchlichen Angelegenheiten stimm- und wahlberechtigte Person mit Wohnsitz in der Gemeinde Eglisau. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag aufgeführt sein. Jede Person darf höchstens auf einem Wahlvorschlag genannt werden. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Eglisau eigenhändig unterzeichnet sein. Anzugeben sind die Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse. Die Unterzeichnung der Wahlvorschläge kann nicht zurückgezogen werden. Nach Ablauf der ersten Frist werden die Namen der vorgeschlagenen Personen veröffentlicht.

Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen können die Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Kirchenpflege erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen von § 54 GPR erfüllt sind. Es darf nur ein Wahlvorschlag vorliegen und der Vorgeschlagene aus den beiden Publikationen muss identisch sein. Liegt mehr als ein Wahlvorschlag vor, erfolgt die Urnenwahl am 9. Februar 2024.

Die Kirchenpflege

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Eglisau
Chilengass 11
8193 Eglisau
Tel079 440 37 56
E-Mailsekretariat@kircheeglisau.ch

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